Erstaunt über Auflagen für Laden mit Automaten

20. September 2024
Toggenburger Tagblatt

Im Artikel wird mit «Bereco» ein innovatives Ladenkonzept vorgestellt, bei dem in einem Raum voller Automaten in Bahnhofsnähe verschiedene Produkte angeboten werden. Das geschieht ohne Verkaufspersonal. Umso erstaunter war ich, dass die Stadt für dieses Konzept eingeschränkte Ladenöffnungszeiten auferlegt hat.

Grundsätzlich richten sich die Ladenöffnungszeiten im Kanton St. Gallen nach dem Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung. Der Kantonsrat hat am Montag einhellig eine Gesetzesänderung beschlossen, welche die bisherige Praxis ausdrücklich ins Gesetz aufnimmt: Selbstbedienungsläden ohne Personal unterliegen nicht der Ladenöffnungsordnung.

Es ist zwar denkbar, dass die vom Kantonsrat verabschiedeten Anpassungen – sie betreffen vor allem die umstrittene allgemeine Erweiterung der Ladenöffnungszeiten – im Zuge eines Referendums vom Stimmvolk abgelehnt werden. Aber selbst dann bleiben die kantonalen Bestimmungen auslegungsbedürftig: Gegen eine Unterstellung von Verkaufslokalen ohne Personal unter die Ladenöffnungsordnung sprechen die jahrelange Praxis, der Wortlaut von Gesetz und Verordnung sowie Sinn und Zweck des Gesetzes.

Als «auswärtiger» Kantonsrat masse ich mir nicht an, mich in städtische Angelegenheiten einzumischen. Für den Vollzug des kantonalen Gesetzes empfehle ich jedoch, den Grundsatz «in dubio pro libertate» anzuwenden – im Zweifel für die Freiheit.

Ivan Louis, Kantonsrat SVP, Neu St. Johann